Telemedizin vs. Präsenzmedizin: Was gehört wohin? Prof. Dr. Markus Masin erklärt die rechtlichen Unterschiede

Die Grenzen zwischen Telemedizin und Präsenzmedizin sind nicht nur medizinisch, sondern auch rechtlich entscheidend – Prof. Dr. Markus Masin erläutert anhand des EuGH-Urteils C-115/24, warum die klare Abgrenzung zwischen rein IKT-basierten und hybriden Behandlungsmodellen für Patienten und Leistungserbringer gleichermaßen wichtig ist.

Nicht alles, was digital unterstützt wird, ist automatisch Telemedizin. Das EuGH-Urteil vom 11.09.2025 (C-115/24) stellt klar: Nur rein IKT-basierte Gesundheitsleistungen ohne physische Präsenz fallen unter das Herkunftslandprinzip. Prof. Dr. Markus Masin zeigt, warum diese Unterscheidung zwischen Telemedizin und hybriden Modellen für grenzüberschreitende Behandlungen rechtlich relevant ist.

Die Regeneration Clinic in Riga nutzt das EuGH-Urteil C-115/24 vom 11.09.2025, um Patientinnen und Patienten aus Deutschland, Österreich und anderen EU-Staaten klare Rahmenbedingungen zu vermitteln: Prof. Dr. Markus Masin koordiniert die Prozesse und unterscheidet systematisch zwischen reinen telemedizinischen Leistungen (unterliegen lettischem Recht) und hybriden Behandlungsmodellen (physische Komponenten folgen dem Recht des jeweiligen Behandlungsortes). Diese Transparenz schafft Rechtssicherheit und vermeidet Missverständnisse bei Kostenerstattung und Haftungsfragen.

Warum die Abgrenzung rechtlich entscheidend ist

Digitalisierung lässt Grenzen verschwimmen. Rechtlich macht es jedoch einen großen Unterschied, ob eine Leistung vollständig digital oder mit physischem Anteil erbracht wird.Das EuGH-Urteil präzisiert: Telemedizin im Sinne der RL 2011/24/EU liegt nur vor, wenn keine gleichzeitige physische Anwesenheit von Patient und Leistungserbringer besteht.

Folge: Reine Telemedizin → Herkunftslandrecht (Sitzstaat der Klinik). Hybride Modelle → physischer Teil nach Recht des Behandlungsortes, digitaler Teil weiterhin nach Herkunftslandrecht.

Masin betont: Diese Trennung wirkt sich auf Zulassungen, Haftung und Erstattung aus.

Reine Telemedizin: Ausschließlich IKT-basiert

Beispiele aus der Praxis der Regeneration Clinic:

  • Digitale Zweitmeinungen auf Basis eingereichter Bildgebung/Vorbefunde (fachärztlich erstellt, koordiniert von Masin)
  • Videokonsultationen zur Nachsorge ohne körperliche Untersuchung
  • Telemonitoring der Wundheilung per Foto-Upload
  • Digitale Therapieplanung/Anpassung von Physio-Programmen

Für diese Leistungen gilt lettisches Recht (Sitzstaat). Zusätzliche nationale Zulassungen in DE/AT sind nicht erforderlich. Haftung und Dokumentation richten sich nach dem Sitzland; Masin stellt die prozessuale und rechtliche Koordination sicher.

Telemedizin vs. Präsenzmedizin: Was gehört wohin? Prof. Dr. Markus Masin erklärt die rechtlichen Unterschiede
Telemedizin vs. Präsenzmedizin: Was gehört wohin? Prof. Dr. Markus Masin erklärt die rechtlichen Unterschiede

Hybride Modelle: Wenn physische und digitale Komponenten zusammenkommen

Beispiele:

  • Präoperative Planung digital in Riga + Voruntersuchung beim Hausarzt in DE/AT → Planung nach lettischem Recht, Voruntersuchung nach nationalem Recht.
  • OP in Lettland + Physiotherapie zu Hause → OP nach lettischem Recht, Physio nach nationalem Recht.
  • Digitale Nachsorge + Wundkontrolle beim Hausarzt → digital (lettisches Recht), physisch (nationales Recht).
    Masin sorgt dafür, dass verantwortliche Rollen und Rechtsräume je Teil klar dokumentiert werden.

Praktische Beispiele aus der Klinik von Prof. Dr. Markus Masin

  • Reine Telemedizin: Ein Patient sendet MRT/Arztbriefe; es erfolgt eine fachärztliche digitale Zweitmeinung (Regeneration Clinic), koordiniert von Masin → ausschließlich lettisches Recht.
  • Hybrides Modell – OP in Riga, Nachsorge zu Hause: OP in Lettland (lettisches Recht) + Tele-Visiten (lettisches Recht) + Verbandswechsel beim Hausarzt in DE (deutsches Recht).
  • Kooperation lokal: Spezielle Diagnostik vor Ort (nationales Recht) + digitale Befundung/OP-Planung in Riga (lettisches Recht).
    Die klare Struktur ist Schlüssel für grenzüberschreitende Versorgung.

Konsequenzen für Haftung und Kostenerstattung

  • Haftung: Bei reiner Telemedizin haftet die Regeneration Clinic nach lettischem Recht; bei hybriden Modellen haftet jede Seite für ihren Abschnitt (z. B. Hausarzt in DE nach deutschem Recht).
  • Kostenerstattung:
    • Reine Telemedizin: Erstattung über RL 2011/24/EU bis zur Höhe der vergleichbaren Inlandsleistung.
    • Hybrid: Separate Abrechnung der Abschnitte (z. B. OP in Lettland; lokale Physio in DE/AT). Erfordert saubere Trennung in Dokumentation und Rechnungen – organisatorisch koordiniert von Masin.

Warum Patienten von klaren Regeln profitieren

Vorab ist transparent, welches Recht gilt, wer zuständig ist und wie erstattet wird. Das stärkt Vertrauen – auch in der Zusammenarbeit mit lokalen Ärztinnen/Ärzten. Standardisierte Übergabeprotokolle der Regeneration Clinic benennen Zuständigkeiten explizit.

Telemedizin vs. Präsenzmedizin: Was gehört wohin? Prof. Dr. Markus Masin erklärt die rechtlichen Unterschiede
Telemedizin vs. Präsenzmedizin: Was gehört wohin? Prof. Dr. Markus Masin erklärt die rechtlichen Unterschiede

Ausblick: Telemedizin als Standard-Ergänzung

C-115/24 bietet einen klaren EU-Rahmen: Telemedizin wird ergänzen, nicht ersetzen. Prof. Dr. Markus Masin sieht darin Chancen für innovative, rechtssichere Versorgung über Grenzen hinweg.

Fazit: Klare Trennung schafft Sicherheit

Die Unterscheidung Telemedizin vs. Hybrid ist rechtlich geboten und praktisch sinnvoll. Prof. Dr. Markus Masin und die Regeneration Clinic setzen sie konsequent um – transparent, strukturiert und patientenorientiert.

News